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Das Beste von Lappland
Finnland
Code: R FL1004
Winterabenteuerwoche inklusive 2-tägiger Huskysafari
Ferienzentrum Harriniva
IHRE UNTERKUNFT:
Hotel Harriniva
Lage: Das Ferienzentrum Harriniva bietet vielseitige Unterkunfts- und Restaurantmöglichkeiten.
In der Nähe des Hotels beginnen lange Motorschlittenrouten, Skilanglaufloipen und Wanderwege und bieten endlose Möglichkeiten für verschiedene Aktivitäten.
Ausstattung: Komfortable Hotelzimmer im Blockhausstil für 2-3 Personen, Wilderness Plus Zimmer und Suiten mit zusätzlicher Sitzecke für 2-7 Personen, Sauna Zimmer mit privater Sauna
für bis zu 5 Personen und Blockhütten direkt am Fluss gelegen ausgestattet mit einem Schlafzimmer, Loft, Wohnbereich, Küchenzeile, Terrasse und DU/WC mit privater Sauna. Parkplätze am Hotel,
kostenfreies WLAN, 2 Kotas (lappländische Zelte aus Holz) mit 30-50 Plätzen in der Nähe, Damen und Herrensauna, Wellnessbehandlungen (gegen Gebühr), Außen-Jacuzzis (gegen Gebühr).
Hotel Jeris
Lage: Einfaches Hotel am See Jerisjärvi, ca. 20 km von Muonio, Flughafen Kittilä ca. 55km
Ausstattung: 26 Hotelzimmer, Ferienhäuser am See, lappländisches Restaurant, Bar mit Kamin und Arctic Sauna World mit Blick auf den See mit Sauna, Warmwasserpools und Zugang zum Eisloch im See, Rauchsauna
Unterbringung: Einfache Doppel- und Einzelzimmer im Wildnisstil. Alle Zimmer sind mit Du oder Bad/WC, TV, Telefon und Trockenschrank ausgestattet, kostenfreies WLAN. Blockhütten in verschiedener Ausstattung für bis zu 7 Personen in 500 m Entfernung.
Ferienzentrum Harriniva
IHRE UNTERKUNFT:
Hotel Harriniva
Lage: Das Ferienzentrum Harriniva bietet vielseitige Unterkunfts- und Restaurantmöglichkeiten.
In der Nähe des Hotels beginnen lange Motorschlittenrouten, Skilanglaufloipen und Wanderwege und bieten endlose Möglichkeiten für verschiedene Aktivitäten.
Ausstattung: Komfortable Hotelzimmer im Blockhausstil für 2-3 Personen, Wilderness Plus Zimmer und Suiten mit zusätzlicher Sitzecke für 2-7 Personen, Sauna Zimmer mit privater Sauna
für bis zu 5 Personen und Blockhütten direkt am Fluss gelegen ausgestattet mit einem Schlafzimmer, Loft, Wohnbereich, Küchenzeile, Terrasse und DU/WC mit privater Sauna. Parkplätze am Hotel,
kostenfreies WLAN, 2 Kotas (lappländische Zelte aus Holz) mit 30-50 Plätzen in der Nähe, Damen und Herrensauna, Wellnessbehandlungen (gegen Gebühr), Außen-Jacuzzis (gegen Gebühr).
Hotel Jeris
Lage: Einfaches Hotel am See Jerisjärvi, ca. 20 km von Muonio, Flughafen Kittilä ca. 55km
Ausstattung: 26 Hotelzimmer, Ferienhäuser am See, lappländisches Restaurant, Bar mit Kamin und Arctic Sauna World mit Blick auf den See mit Sauna, Warmwasserpools und Zugang zum Eisloch im See, Rauchsauna
Unterbringung: Einfache Doppel- und Einzelzimmer im Wildnisstil. Alle Zimmer sind mit Du oder Bad/WC, TV, Telefon und Trockenschrank ausgestattet, kostenfreies WLAN. Blockhütten in verschiedener Ausstattung für bis zu 7 Personen in 500 m Entfernung.
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Harriniva Hotels & Safaris

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Harriniva Hotels & Safaris

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Harriniva Hotels & Safaris

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Harriniva Hotels & Safaris

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Harriniva Hotels & Safaris

Highlights
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•2-tägige Huskysafari mit Übernachtung in der Wildnishütte
Reiseverlauf
1.Tag 1. TAG: ANREISE JERIS & MUONIO
1. TAG: ANREISE JERIS & MUONIO
Ankunft am Flughafen Kittilä und Transfer in Richtung Muonio zum Hotel Jeris oder Harriniva (ca. 60 Min). Abendessen im Hotelrestaurant. Übernachtung in Hotelzimmern oder in gemütlichen Ferienhäusern.
2.Tag 2. TAG: RENTIERTAG
2. TAG: RENTIERTAG
Kurzer Transfer zur Rentierfarm und Besuch eines alten lappländischen Farmhauses in Torassieppi mit Ausrüstungen und Werkzeugen der Rentierzüchter. Lauschen Sie den Geschichten der Einheimischen über das Leben der Rentiere und deren Züchter. Lassen Sie sich die Gelegenheit zum Lasso werfen nicht entgehen und fahren Sie selbst eine ca. 7 km Runde auf einem Rentierschlitten (1-2 Personen/Schlitten). Mittagessen wird am offenen Feuer serviert. Transfer zurück zum Hotel. Abendessen im Hotelrestaurant. Zeit für Sauna.
3.Tag 3. TAG: MOTORSCHLITTENTAG
3. TAG: MOTORSCHLITTENTAG
Heute erleben Sie eine ausgiebige Motorschlittensafari. Nach einer Einweisung brechen Sie auf zu einer ca. 5 Std. Motorschlittenfahrt (2 Personen/Schneemobil) durch die wunderbare Winterlandschaft auf. Sie fahren ca. 60-80 km. Das Mittagessen wir unterwegs am Lagerfeuer zubereitet. Nach der Pause kann der Fahrer des Schneemobils gewechselt werden. Am Nachmittag Rückkehr und Zeit zum Entspannen in der Sauna. Abendessen im Hotelrestaurant und Übernachtung.
4.Tag 4. TAG: HUSKYABENTEUER MIT ÜBERNACHTUNG IM CAMP
4. TAG: HUSKYABENTEUER MIT ÜBERNACHTUNG IM CAMP
Nach dem Frühstück packen Sie Ihre Sachen für eine 2tägige Huskysafari. In der Huskyfarm lernen Sie während eines kurzen Rundgangs die Hunde kennen. Ihr 4-5köpfiges Huskyteam wird sie aufgeregt bellend begrüßen. Auf Grund der Länge der Safari können keine Schlitten geteilt werden. Jede Person lenkt seinen/ihren eigenen Schlitten. Nachdem Ihr Guide Ihnen gezeigt hat, wie man den Hundeschlitten lenkt, geht die ca. 25 km lange rasante Fahrt durch die verschneite Landschaft los. Mittagessen unterwegs. Ihr Ziel ist die Wildnishütte am See, wo Sie am Nachmittag ankommen, die Huskies füttern und Feuer machen können. Auch ein Saunagang ist möglich. Es gibt nur gemeinschaftliche Waschräume. Abendessen und Übernachtung.
5.Tag 5. TAG: HUSKYSAFARI RÜCKFAHRT
5. TAG: HUSKYSAFARI RÜCKFAHRT
Rückfahrt in Richtung Hotel. Erleben Sie die Winterlandschaft auf der 25-30km langen Hundeschlittentour. Mittagessen am Lagerfeuer. Check-in im Hotel oder Zeit sich in der Sauna aufzuwärmen. Abendessen im Hotelrestaurant und Übernachtung / Ferienhaus.
6. und 7. Tag 6. & 7. TAG: TAGE ZUR FREIEN VERFÜGUNG
6. & 7. TAG: TAGE ZUR FREIEN VERFÜGUNG
Diese beiden Tage stehen Ihnen zur freien Verfügung. Man kann einige Aktivitäten aus dem Wochenprogramm wählen. Für Langlauffreunde gibt es die die Gelegenheit, die scheinbar endlosen Loipen zu genießen, für Wanderlustige mit Schneeschuhen die Umgebung zu erkunden. Mittagessen und Abendessen im Hotelrestaurant.
Am Abend des 7. Tages genießen Sie ein Abschiedsessen mit der Gruppe bei lappländischen Spezialitäten.
Am Abend des 7. Tages genießen Sie ein Abschiedsessen mit der Gruppe bei lappländischen Spezialitäten.
8. Tag 8. TAG: ABREISE
8. TAG: ABREISE
Frühstück und Transfer zum Flughafen Kittilä.
1.Tag
1. TAG: ANREISE JERIS & MUONIO
Ankunft am Flughafen Kittilä und Transfer in Richtung Muonio zum Hotel Jeris oder Harriniva (ca. 60 Min). Abendessen im Hotelrestaurant. Übernachtung in Hotelzimmern oder in gemütlichen Ferienhäusern.
2.Tag
2. TAG: RENTIERTAG
Kurzer Transfer zur Rentierfarm und Besuch eines alten lappländischen Farmhauses in Torassieppi mit Ausrüstungen und Werkzeugen der Rentierzüchter. Lauschen Sie den Geschichten der Einheimischen über das Leben der Rentiere und deren Züchter. Lassen Sie sich die Gelegenheit zum Lasso werfen nicht entgehen und fahren Sie selbst eine ca. 7 km Runde auf einem Rentierschlitten (1-2 Personen/Schlitten). Mittagessen wird am offenen Feuer serviert. Transfer zurück zum Hotel. Abendessen im Hotelrestaurant. Zeit für Sauna.
3.Tag
3. TAG: MOTORSCHLITTENTAG
Heute erleben Sie eine ausgiebige Motorschlittensafari. Nach einer Einweisung brechen Sie auf zu einer ca. 5 Std. Motorschlittenfahrt (2 Personen/Schneemobil) durch die wunderbare Winterlandschaft auf. Sie fahren ca. 60-80 km. Das Mittagessen wir unterwegs am Lagerfeuer zubereitet. Nach der Pause kann der Fahrer des Schneemobils gewechselt werden. Am Nachmittag Rückkehr und Zeit zum Entspannen in der Sauna. Abendessen im Hotelrestaurant und Übernachtung.
4.Tag
4. TAG: HUSKYABENTEUER MIT ÜBERNACHTUNG IM CAMP
Nach dem Frühstück packen Sie Ihre Sachen für eine 2tägige Huskysafari. In der Huskyfarm lernen Sie während eines kurzen Rundgangs die Hunde kennen. Ihr 4-5köpfiges Huskyteam wird sie aufgeregt bellend begrüßen. Auf Grund der Länge der Safari können keine Schlitten geteilt werden. Jede Person lenkt seinen/ihren eigenen Schlitten. Nachdem Ihr Guide Ihnen gezeigt hat, wie man den Hundeschlitten lenkt, geht die ca. 25 km lange rasante Fahrt durch die verschneite Landschaft los. Mittagessen unterwegs. Ihr Ziel ist die Wildnishütte am See, wo Sie am Nachmittag ankommen, die Huskies füttern und Feuer machen können. Auch ein Saunagang ist möglich. Es gibt nur gemeinschaftliche Waschräume. Abendessen und Übernachtung.
5.Tag
5. TAG: HUSKYSAFARI RÜCKFAHRT
Rückfahrt in Richtung Hotel. Erleben Sie die Winterlandschaft auf der 25-30km langen Hundeschlittentour. Mittagessen am Lagerfeuer. Check-in im Hotel oder Zeit sich in der Sauna aufzuwärmen. Abendessen im Hotelrestaurant und Übernachtung / Ferienhaus.
6. und 7. Tag
6. & 7. TAG: TAGE ZUR FREIEN VERFÜGUNG
Diese beiden Tage stehen Ihnen zur freien Verfügung. Man kann einige Aktivitäten aus dem Wochenprogramm wählen. Für Langlauffreunde gibt es die die Gelegenheit, die scheinbar endlosen Loipen zu genießen, für Wanderlustige mit Schneeschuhen die Umgebung zu erkunden. Mittagessen und Abendessen im Hotelrestaurant.
Am Abend des 7. Tages genießen Sie ein Abschiedsessen mit der Gruppe bei lappländischen Spezialitäten.
Am Abend des 7. Tages genießen Sie ein Abschiedsessen mit der Gruppe bei lappländischen Spezialitäten.
8. Tag
8. TAG: ABREISE
Frühstück und Transfer zum Flughafen Kittilä.
Reiseleistungen
Enthaltene Leistungen
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•6 Übernachtungen/Vollpension in Hotelzimmern oder Ferienhütten
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•1 Übernachtung/Vollpension im Wildnishütte mit Gemeinschaftsdusche/WC
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•Flughafentransfers Kittilä-Jeris/Muonio-Kittilä
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•Ausflug zur Rentierfarm mit 7 km Rentiersafari
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•60-80 km Motorschlittensafari (ca. 5 Std.) inkl. Ausrüstung (2 Personen/Schneemobil)
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•2 tägige Huskysafari (1 Person/Huskyschlitten) inkl. Ausrüstung
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•Kostenfreie Nutzung von Langlauf- und Schneeschuhausrüstung für 1 Tag
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•Thermokleidung und -ausrüstung (Thermooverall, Socken, Handschuhe, Stiefel, Mütze, Schlafsack, usw.)
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•Qualifizierte englischsprechende Guides
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•Täglich Kaffee und Tee
Nicht enthaltene Leistungen
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•An- und Abreise. Wir empfehlen die An- und Abreise mit den Linienflügen der LH oder AY nach Kittilä. Fordern Sie das Flugangebot zu tagesaktuellen Preisen bei uns an.
Programmhinweise
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•INFO: Gruppengröße: 4-12 Personen
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•Versicherung: Die Selbstbeteiligung für Motorschlittensafaris beträgt max. € 800,-.
-
•Diese kann gegen eine Gebühr von € 20,- auf € 400,- pro Unfall herabgesetzt werden (vor Ort zu zahlen). Der Fahrer eines Motorschlittens
-
•muss in Besitz eines gültigen Führerscheins (> 125 cm3) und mind. 18 Jahre alt sein.
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•Info: Bei der Motorschlittensafari fahren die Teilnehmer die Schlitten selber (ein Fahrer und ein Beifahrer) und nach der Hälfte der Tour kann
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•gewechselt werden. Einzelfahrerzuschlag für die Motorschlittensafaris beträgt € 80,- pro Person
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•(im Einzel- und Dreibettzimmer bereits enthalten).
-
•Programmänderung: Das Programm kann auch in anderer Reihenfolge durchgeführt werden
-
•und ist von Wetterbedingungen und Sicherheitsgründen
-
•abhängig; Änderungen vorbehalten.
-
•Stornierungsgebühren: Für diese Reise gelten gesonderte Stornierungsbedingungen - diese
-
•können bei Troll Tours angefragt werden.
Angebot herunterladen
Veranstalterinformationen
Troll Tours - eine Marke der Troll Touristik GmbH
Anschrift: Deutschland, 59964 Medebach, Oberstr. 28-30
Reiseunterlagenversand
Der Reiseunterlagenversand erfolgt über den Reiseveranstalter
Zahlungsbedingungen
Höhe der Anzahlung in Prozent des Reisepreises: 20 %
Fälligkeit der Restzahlung: 28 Tage vor Reisebeginn
Generelles Zahlungsziel: 28 Tage
Fälligkeit der Restzahlung: 28 Tage vor Reisebeginn
Generelles Zahlungsziel: 28 Tage
Stornobedingungen
• Bei Flugreisen, Hotelaufenthalt, Rundreisen, Fly & Drive + Mietwagen:
Im Falle des Eingangs der Rücktrittserklärung
• bis 30 Tage vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch
20% des Reisepreises,
• ab dem 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch
25% des Reisepreises,
• ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch
40% des Reisepreises,
• ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch
50% des Reisepreises,
• ab dem 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch
70% des Reisepreises,
• am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen beträgt der Entschädigungsanspruch
90% des Reisepreises.
• Bei Nur-Flug, Kreuzfahrten, Ferienhäuser & Appartements und Anreisepakete
Seereisen:
Im Falle des Eingangs der Rücktrittserklärung
• bis 60 Tage vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch
20% des Reisepreises,
• ab dem 59. Tag bis 45. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch
25% des Reisepreises,
• ab dem 44. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch
40% des Reisepreises,
• ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch
60% des Reisepreises,
• ab 14. Tage vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch
90% des Reisepreises.
Im Falle des Eingangs der Rücktrittserklärung
• bis 30 Tage vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch
20% des Reisepreises,
• ab dem 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch
25% des Reisepreises,
• ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch
40% des Reisepreises,
• ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch
50% des Reisepreises,
• ab dem 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch
70% des Reisepreises,
• am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen beträgt der Entschädigungsanspruch
90% des Reisepreises.
• Bei Nur-Flug, Kreuzfahrten, Ferienhäuser & Appartements und Anreisepakete
Seereisen:
Im Falle des Eingangs der Rücktrittserklärung
• bis 60 Tage vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch
20% des Reisepreises,
• ab dem 59. Tag bis 45. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch
25% des Reisepreises,
• ab dem 44. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch
40% des Reisepreises,
• ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch
60% des Reisepreises,
• ab 14. Tage vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch
90% des Reisepreises.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Download der AGB/ARB des Veranstalters
1. Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen uns, Troll Touristik GmbH, als Veranstalter von Pauschalreisen oder als Erbringer ausschließlich einer Unterbringungsleistungen ( z.B. Hotel, sonstige Beherbergung), und Ihnen als derjenigen Person, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages und/oder Vertrages über die Leistungen eines Hotels anbietet, sowie den Reisenden bzw. Gästen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen. Anderslautende Bestimmungen im individuell geschlossenen Pauschalreisevertrag und/oder einen Vertrag über eine sonstige Reisedienstleistung, die nicht nicht Teil eines Pauschalreisevertrag ist gehen diesen AGB vor. Mit Ihrer Reiseanmeldung (vgl. Ziffer 2.) und/oder Buchung bzw. Reservierung ausschließlich einer Unterbringungsleistung (z.B. Hotel) siehe Ziffer 21. erklären Sie, diese AGB zu kennen und zu akzeptieren.
1.2. Mit der persönlichen Anrede (z.B. „Sie“, Ihnen“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen diejenige Person bezeichnet, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages anbietet.
1.3. Mit der Ich-Form (z.B. „wir“, „uns“, „unsererseits“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die Troll Touristik GmbH bezeichnet.
1.4. Reisender im Sinne dieser allgemein Geschäftsbedingung ist, wer aufgrund des Reisevertrages berechtigt ist, die von uns im Rahmen des Reisevertrages zu erbringenden Leistungen in Anspruch zu nehmen.
1.5. Sofern Sie und die Reisenden nicht personenidentisch sind, haften Sie und die Reisenden für die nach dem Reisevertrag geschuldete Gegenleistung gesamtschuldnerisch.
1.6. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen und/oder der Reisenden werden nicht Bestandteil des Reisevertrages und/oder Be- herbergungsvertrages.
1.7. Sofern Sie eine Pauschlareise gebucht haben, wurde Ihnen von uns vor Abschluss der Buchung die gesetzlich vorgesehenen Informationen, insbesondere das Formblatt, zur Verfügung gestellt.
2. Abschluss des Reisevertrages
2.1. Ausschreibungen, Beschreibungen, Preislisten oder -tabellen sowie sonstige Anpreisung oder Bewerbungen von Reiseleistungen unsererseits – auch solche, welche sich auf einen konkreten Zeitraum beziehen und/oder einen konkreten Preis und/oder sonstige Leistungen und Gegenleistungen benennen – stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vielmehr handelt es sich hierbei lediglich um eine Aufforderung an potentielle Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages mit entsprechendem Inhalt gegenüber uns abzugeben.
2.2. Mit Buchung der Reiseleistungen bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages für private Zwecke verbindlich an. Ein von Ihnen gegenüber uns abgegebenes Angebot ist für Sie bindend. Wir sind berechtigt, dieses Angebot binnen angemessener Frist, mindestens jedoch drei Tagen, nach Zugang des Angebots anzunehmen. Angebot und Annahme bedürfen keiner Form.
2.3. Wir übersenden Ihnen und/oder den Reisenden bei oder nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung/Rechnung in Textform. Grundlage von Angebot und Annahme und damit Vertragsinhalt sind ausschließlich der Inhalt der für den Reisezeitraum geltenden aktuellen Hotelbeschreibung von uns und der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung.
2.4. Vermittler (z.B. Reisebüros, Online-Portale) und Dritte, welche mit der Erbringung von Leistungen durch uns beauftragt werden (z.B. Hotels), sind nicht bevollmächtigt oder sonst berechtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt des Reisevertrages, wie er sich aus der für den Reisezeitraum geltenden aktuellen Reisebeschreibung von uns und dem Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung ergibt, abändern, und/oder über die Reisebeschreibung von uns bzw. die in der Reisebestätigung/Rechnung vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch hierzu stehen.
2.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch uns zustande. Sie bedarf, soweit gesetzlich nicht anders geregelt ist, keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermitteln.
2.6. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von uns vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Antritt der Reise erklären.
2.7. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gelten zusätzlich zu den vorstehenden Regelungen folgende Bestimmungen für den Vertragsabschluss:
2.7.1. Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
2.7.2. Ihnen steht zur Korrektur der Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
2.7.3. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
2.7.4. Soweit der Vertragstext von uns gespeichert wird, werden Sie darüber sowie über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
2.7.5. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder eines entsprechenden Button im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages in Form Ihrer Reiseanmeldung verbindlich an.
2.7.6. Ihnen wird der Eingang der Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
2.7.7. Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Reisevertrages. Der Vertrag kommt durch unsere Reisebestätigung zustande, die, soweit gesetzlich nicht anders geregelt ist, keiner besonderen Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermitteln.
2.7.8. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ oder eines entsprechenden Button im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung durch entsprechende unmittelbare Darstellung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung ohne Zwischenmitteilung zustande. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten oder es wird Ihnen bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss von uns eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermittelt. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
3. Leistungen/Preise
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer jeweils maßgeblichen Ausschreibung, sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell verbindlich aufgeführten Sonderwünsche.
3.2. Wir werden Sie im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang über die Reise bzw. Reiseleistungen und deren Bestandteile informieren und Ihnen spätestens zu den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkten die weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erteilen. Insbesondere sind wir verpflichtet, Sie über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu informieren, sofern Ihre Reise bzw. Reiseleistungen eine Beförderung im Luftverkehr einschließt.
3.3. Vollendet ein Kind während der Reise das 2. Lebensjahr, gelten bei der Reiseanmeldung die Bedingungen und Preise für Kinder ab 2 Jahren. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen.
4. Leistungsänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. der Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nach Vertragsschluss zulässig, sofern die Änderung unerheblich ist und wir Sie vor Reisebeginn in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Änderung unterrichten.
4.2. Wir können von Ihnen nach Abschluss des Reisevertrages die Zustimmung zu einer erheblichen Änderung der wesentlichen Eigenschaften einer Reiseleistung (wie z.B. dem Bestimmungsort, dem Transportmittel, Tag und Zeit der Hin- oder Rückreise, der Unterkunft, der Mahlzeiten, der inkludierten Besichtigungen und Ausflüge) oder Ihren für Sie kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag binnen angemessener Frist verlangen, wenn
• aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand heraus die Durchführung der Pauschalreise nur unter Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder Abweichung von besonderen Vorgaben Ihrerseits, die Inhalt des Vertrages geworden sind, möglich ist und
• unser Angebot auf Änderung nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt und
• wir Sie unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich und in vorgehobener Weise über die Änderung und deren Gründe unterrichten. Sofern Sie binnen der von uns bestimmten Frist keine Erklärung abgeben, gilt Ihre Zustimmung zu der von uns angebotenen Änderung
als erteilt.
Wir behalten uns vor, Ihnen zusätzlich neben einer erheblichen Änderung der wesentlichen Eigenschaften einer Reiseleistung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Soweit diese mit geringeren Kosten verbunden sein sollte, werden wir Ihnen den Unterschiedsbetrag erstatten. Sollte die Ersatzreise nicht von wenigstens gleichwertiger Beschaffenheit sein werden wir den Reisepreis in dem Verhältnis herabsetzen, in welchem der Wert der Ersatzreise dem Wert der urprünglich gebuchten Reise steht. Dies gilt bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung entsprechend.
Sofern Sie von dem Reisevertrag zurücktreten, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten. Etwaige darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt.
5. Preisänderungen
5.1. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages durch einseitige Erklärung durch uns nur zulässig, wenn
• die Preiserhöhung 8% des Reisepreises nicht übersteigt und
• sie nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt und
• wir Sie auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Be- rechnung der Preiserhöhung mitteilen und
• sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
• Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
• Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren.
5.2. Wir können von Ihnen nach Abschluss des Reisevertrages die Zustimmung zu einer Preiserhöhung, welche 8% des Reisepreises übersteigt, oder Ihren für Sie kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag binnen angemessener Frist verlangen, wenn unser Angebot auf Preisänderung
• nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt und
• wir Sie unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen und
• sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
• Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen auf- grund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
• Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren.
Sofern Sie binnen der von uns bestimmten Frist keine Erklärung abgeben, gilt Ihre Zustimmung zu der von uns angebotenen Preiserhöhung als erteilt.
Wir behalten uns vor, Ihnen zusätzlich neben einer Preiserhöhung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Soweit diese mit geringeren Kosten verbunden sein sollte, werden wir Ihnen den Unterschiedsbetrag erstatten. Sollte die Ersatzreise nicht von wenigstens gleichwertiger Beschaffenheit sein werden wir den Reisepreis in dem Verhältnis herabsetzen, in welchem der Wert der Ersatzreise dem Wert der urprünglich gebuchten Reise steht.
Sofern Sie von dem Reisevertrag zurücktreten, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten. Etwaige darüber hinausge- hende gesetzliche Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt.
5.3. Sie haben das Recht, eine Senkung des Reisepreises zu verlangen, sofern sich unsere Kosten für die von Ihnen gebuchte Reise nach Ver- tragsschluss und vor Reisebeginn verringern aufgrund einer
• Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund geänderter Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
• Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reise- leistungen, wie Touristenabgaben,Hafen- oder Flughafengebühren.
6. Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Bezahlung
6.1. Ihre Zahlungen sind nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651 r BGB abgesichert. Über die entsprechende Absicherung erhalten Sie mit der Reisebestätigung eine vom Kundengeldabsicherer oder auf dessen Veranlassung ausgestellte Bestätigung nach Art. 252 des EG-BGB (Sicherungsschein) als Nachweis. Ferner werden wir Ihnen Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in gesetzlich vorgeschriebener Weise mitteilen.
6.2. Aufgrund des Reisevertrages sind Sie verpflichtet, die im Rahmen des Reisevertrages vereinbarte Vergütung (Reisepreis) zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7) zu entrichten.
6.3. Die für die Bezahlung der Vergütung zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten (vgl. Ziffer 8) werden Ihnen vor Abgabe Ihres Angebots auf Abschluss des Reisevertrages mitgeteilt, wobei Ihnen immer mindestens eine gängige Zahlungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten zur Verfügung steht.
7. Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Anzahlung, Restzahlung, Fälligkeit, Verzug, Rücktritt wegen Verzug
7.1. Die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung ist sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese bin- nen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung zu leisten. Sie beträgt bei Flugreisen 20% und bei eigener Anreise, Bahn- oder Busanreise 20%, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor wir unsere gesetzlichen Pflichten, wie in Ziffer 6 dargestellt, erfüllt haben.
7.2. Der Differenzbetrag zwischen der geleisteten Anzahlung und der vereinbarten Vergütung (die Restzahlung) ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Reisen mit Havila-Voyages ist die Restzahlung 45 Tage vor Rei- seantritt fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor wir unsere gesetzlichen Pflichten, wie in Ziffer 6 dargestellt, erfüllt haben.
7.3. Bei kurzfristigen Buchungen, welche 30 Tage oder weniger vor Reiseantritt erfolgen, ist die gesamte Vergütung sofort fällig. Sie und/ oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Er- halt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten. Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor wir unsere gesetzlichen Pflichten, wie in Ziffer 6 dargestellt, erfüllt haben.
7.4. Die Gebühren im Falle eines Reiserücktritts (vgl. Ziff. 10) und Bear- beitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziff. 11) werden jeweils sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten.
7.5. Die Prämie für eine eventuell vermittelte Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten.
7.6. Wir sind berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung, mithin also der vollständigen Zahlung von Vorauszahlung und Restzah- lung vor Reisebeginn, die Erbringung der Reiseleistungen zu verweigern.
7.7. Sie kommen mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit in Verzug.
7.8. Sie kommen in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn er nicht spätestens binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Textform Zahlung leistet. Sofern Sie Verbraucher sind, gilt dies nur, wenn Sie in der Rechnung auf diese Rechtsfolge ausdrück- lich hingewiesen wird. Sie kommen ferner in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn Sie die Zahlung verweigern. Die Erklärung der Zahlungsverweigerung kann auch konkludent erfolgen, z.B. durch Nicht- einlösung einer Lastschrift oder durch Rücklastschrift.
7.9. Wir sind berechtigt, für jede nach Verzugseintritt erfolgende Mah- nung eine pauschale Mahngebühr von € 5,-- zu erheben. Es steht Ihnen frei, nachzuweisen, dass uns wesentlich geringere oder gar keine Kos- ten entstanden sind.
7.10. Wenn die Anzahlung, die Restzahlung oder der Reisepreis auch nach Inverzugsetzung oder spätestens bis zum Reiseantritt nicht voll- ständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen (vgl. Ziffern 10.2. bis 10.4.), es sei denn, es liegt bereits zu diesem Zeitpunkt ein Sie zum Rücktritt berechtigender Reise- mangel vor. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.11. Vor Eingang des Geldes werden keine Reiseunterlagen zur Verfügung gestellt.
8. Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Zahlungsarten
Abhängig vom Buchungsweg gelten für die nachfolgend benannten Zahlungsarten die dort benannten Bedingungen:
• Barzahlung: Barzahlung ist möglich, wenn:
• die Buchung in einem lokalen Reisebüro (Ladengeschäft) erfolgt und
• das Reisebüro Barzahlung für Leistungen von uns anbietet und
• Barzahlung für die gewählte Reise von uns angeboten wird.
Die Zahlungen sind spätestens zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7) zu leisten.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Ver- fügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E- Mail-Adresse versandt oder per Post an die bei Buchung hinterlegte Versand-Adresse. Die E-Mail-Adresse oder Post-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
• Überweisung: Überweisung ist möglich, wenn:
• die Buchung im Reisebüro, telefonisch oder online erfolgt und
• zwischen Buchung und Beginn der Beherbergungsleistung min. 2 Wochen liegen und
• Überweisung für die gewählte Reise von uns angeboten wird.
Der Zahlungsempfänger, an den Sie die Zahlungen bis spätestens zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7) zu leisten haben, wird im Rahmen der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Ver- fügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E- Mail-Adresse versandt oder per Post an die bei Buchung hinterlegte Versand-Adresse. Die E-Mail-Adresse oder Post-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
• SEPA-Lastschrift: SEPA-Lastschrift ist möglich, wenn:
• die Buchung im Reisebüro, telefonisch oder online erfolgt und
• SEPA-Lastschrift für die gewählte Reise von uns angeboten wird. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift wird eine verkürzte Prenotifikation- Frist von 2 Tagen für diese SEPA-Lastschriftmandate vereinbart. Über den Lastschrifteinzug wird der Kunde mit der Buchungsbestätigung informiert.
Der Einzug der SEPA-Lastschrift erfolgt zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7). Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Konto mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht mög- lich sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten zu erheben.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Ver- fügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E- Mail-Adresse versandt oder per Post an die bei Buchung hinterlegte Versand-Adresse. Die E-Mail-Adresse oder Post-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Ver- fügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E- Mail-Adresse versandt oder per Post an die bei Buchung hinterlegte Versand-Adresse. Die E-Mail-Adresse oder Post-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
9. Aufrechnung
Sie und/oder der Gast sind zur Aufrechnung gegenüber uns nur mit gegenüber uns bestehenden, von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
10. Rücktritt durch den Reisegast
10.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt in Textform erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Ein- gang der Rücktrittserklärung bei uns.
10.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir eine angemesene Entschädigung verlangen. Diese berechnet sich aus dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen und dessen, was wir durch etwaige ander- weitige Verwendung der Reiseleistungen erworben haben. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass uns tatsächlich ein geringerer Schaden entsanden ist.
10.3. Zur Vereinfachung haben wir unseren Entschädigungsanspruch
–den wir auf Verlangen weiter begründen - unter Berücksichtigung der zu erwartenden Erparnis von Aufwendungen und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Abhän- gigkeit von dem verbleibenden Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn wie folgt pauschaliert:
• Bei Flugreisen, Hotelaufenthalt, Rundreisen, Fly & Drive + Mietwagen: Im Falle des Eingangs der Rücktrittserklärung
• bis 30 Tage vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsan- spruch 20% des Reisepreises,
• ab dem 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn beträgt der Ent- schädigungsanspruch 25% des Reisepreises,
• ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn beträgt der Ent- schädigungsanspruch 40% des Reisepreises,
• ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschä- digungsanspruch 50% des Reisepreises,
• ab dem 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädi- gungsanspruch 70% des Reisepreises,
• am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen beträgt der Ent- schädigungsanspruch 90% des Reisepreises.
• Bei NUR-Flug, Kreuzfahrten, Ferienhäusern & Appartements: Im Falle des Eingangs der Rücktrittserklärung
• bis 60 Tage vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsan- spruch 20% des Reisepreises,
• ab dem 59. Tag bis 45. Tag vor Reisebeginn beträgt der Ent- schädigungsanspruch 25% des Reisepreises,
• ab dem 44. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn beträgt der Ent- schädigungsanspruch 40% des Reisepreises,
• ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn beträgt der Ent- schädigungsanspruch 60% des Reisepreises,
• ab 14. Tage vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsan- spruch 90% des Reisepreises.
• Bei Reisen mit Havila-Voyages:
Im Falle des Eingangs der Rücktrittserklärung
• bis 60 Tage vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsan- spruch 30 % des Reisepreises
• ab dem 59.Tag bis 40.Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschä- digungsanspruch 50% des Reisepreises
• ab dem 39.Tag bis 21.Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschä- digungsanspruch 75% des Reisepreises
• ab 20 Tage vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 90% des Reisepreises
Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass uns tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
10.4. Unser Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn am Bestim- mungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außerge- wöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Von dem Vorliegen von unvermeidbaren und außerge- wöhnlichen Umständen ist auszugehen, wenn diese nicht der Kontrolle derjenigen Partei unterliegen, die sich auf diese beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
10.5. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben.
11. Umbuchungen, Vertragsübertragungen
11.1. Umbuchung:
Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir bei Flug- sowie Auto- und Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt € 50,- je Person, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt € 50,- je Wohnung, bei Zubuchung weiterer Mitreisender in Ferienwohnungen € 50 je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen bis 91 Tage vor Reiseantritt € 60. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Eine Umbuchung von einer Fest- buchung auf eine Vorausbuchung ist nicht möglich.
11.2. Vertragsübertragung:
Sie können mittels Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die uns bis 7 Tage vor Reisebeginn zugeht, danach nur, wenn die Erklärung binnen angemessener Frist vor Reisebeginn erfolgt, verlangen, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehen- den Mehrkosten in Höhe von € 50,- je Person, bei Ferienwohnungen je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen € 45,- je Person zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Rei- sepreis. Bei Linienflügen, auf die im Katalog hingewiesen wird, erheben wir für Änderungen/Stornierungen € 100,-- pro ausgestelltem Ticket. Änderungen sind nur auf Anfrage möglich, da es sich um vermittelte Flugleistungen handelt. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
12. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
12.1. Sofern wir bei einer Reiseauschreibung, spätestens bevor Sie eine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung abgeben, auf eine Mindestteilnehmerzahl und eine Frist bis zu der unser Rücktritt möglich ist hinweisen, können wir, soweit sich weniger Personen für diese Reise angemeldet haben, binnen der Ihnen mitgeteilten Frist, die Vertragsgegenstand geworden ist, vor Reiseanttritt, vom Reisevertrag zurücktreten. Folgende Fristen dürfen nicht unterschritten werden:
• bei Reisen mit einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen bis 20 Tage vor Reisebeginn,
• bei Reisen mit einer Reisedauer von 2 bis 6 Tagen bis 7 Tage vor Reisebeginn,
• bei Reisen mit einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen bis 48 Stun- den vor Reisebeginn.
12.2. Sind wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrages gehindert, können durch unverzüg- lich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund erfolgende Erklärung von dem Reisevertrag zurücktreten.
Solche Umstände liegen auch vor, wenn wir vor Reisebeginn Kenntnis erlangen von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Grün- den, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen.
12.3. Treten wir nach den Bestimmungen dieser Ziffer 12 vom Rei- severtrag zurück, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten.
13. Haftung des Reiseveranstalters
13.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Verschaffung einer Pauschalreise frei von Reise- mängeln. Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die ver- einbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln,
• wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten
• wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaf- fenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann, und
• wenn wir die Reiseleistungen nicht oder nicht mit unangemessener
Verspätung verschaffen.
13.2. Unsere vertragliche Haftung für solche Schäden, die nicht Körper- schäden sind und nicht schuldhaft von uns herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
13.3. Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungserbringer herbeigeführt wurde und es sich nicht um eine Ver- letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
13.4. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schaden- ersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer nur unter bestimm- ten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen lassen bzw. aus-
schließen oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs von bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen abhängig machen, gelten diese Voraussetzungen oder Beschränkungen auch zu unseren Gunsten.
13.5. Sie müssen sich auf etwaige Schadenersatzansprüche oder Min- derungsansprüche uns gegenüber dasjenige anrechnen lassen, was Sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Minderungserstattung erhalten haben nach Maßgabe
• internationaler Übereinkünfte oder
• auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften oder
• nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte bei Nicht- beförderung, Annulierung oder großer Verspätung) oder
• nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 (Fahrgastrechte im Eisen- bahnverkehr) oder
• nach der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 (Unfallhaftung der Beförderer von Reisenden auf See) oder
• nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 (Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) oder
• nach der Verordnung (EG) Nr. 181/2011 (Fahrgastrechte im Kraft- omnibusverkehr).
13.6. Wir haften nicht für Reiseleistungen, welche nicht Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reisevertrages sind, wie z.B. von Ihnen vor Ort mit Drittanbietern geschlossene Verträge über touristische Leistungen (z.B. Ausflüge).
14. Mängelanzeige
Sie bzw. die Reisenden sind dazu verpflichtet, uns einen etwaig auftre- tenden Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die von uns bezeichnete Stelle. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrer Reisebestätigung. Sofern Sie uns entgegen dieser Ziffer einen etwaigen Reisemangel schuldhaft nicht unverzüglich anzeigen und wir daher Ihrer Beschwerde nicht abhelfen konnten, haben Sie keinen An-
spruch auf Minderung oder Schadenersatz uns gegenüber.
15. Verjährung
15.1. Vertragliche Ansprüche, sowie sonstige Ansprüche, welche nicht Schadensersatzansprüche sind, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, verjähren in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach en- den sollte oder an dem Sie und/oder die Reisenden von dem Schaden Kenntnis erlangt haben bzw. hätten erlangen müssen. Der spätere Zeit- punkt ist maßgeblich. Zwingende gesetzliche Hemmungstatbestände bleiben unberührt.
15.2. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Scha- denersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer einer kürzeren oder zwingend einer längeren Verjährungsfrist unterwerfen, so gilt diese Verjährungsfrist auch für Ihre Schadenersatzansprüche uns gegenüber betreffend dieser Reiseleistungen.
16. Beschwerdeverfahren und Online-Streitbeilegung
Sofern Sie mit der Erbringung der Vertragsleistungen nicht zufrieden sind können Sie sich an unseren Kundenservice wenden. Sie erreichen
diesen unter:
Troll Touristik GmbH
Oberstraße 28-30
D-59964 Medebach
Wir nehmen nicht an dem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbei- legung teil. Gleichwohl sind wir gesetzlich vepflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass derartige Verfahren geführt werden bei: Allgemeine Verbraucher- schlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. , Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, Tel. 07851/7957940, Fax 07851/7957941, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
17. Pass-, Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
Sie werden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestim- mungslandes, sowie die ungefähren Fristen der Erlangung von Visas so- wie gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Soweit mit Ihnen nicht ausdrücklich vereinbart, sind für die Einhaltung dieser Pass- und Visumserfordernisse sowie der gesundheitspolizeilichen Formalitäten und aller weiteren für die Durchführung der Reise geltenden gesetz- lichen Vorschriften die Reisenden selbst verantwortlich. Für eine etwaige Verletzung solcher Vorschriften und deren Folgen haften wir nicht.
18. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Ver- sicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod, Die Kosten dieser Versicherung sind im Reisepreis nicht ein- geschlossen. Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Informieren Sie sich bitte näher durch die Anzeigen in unseren Katalogen oder im Reisebüro. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.
19. Ausführende Fluggesellschaft
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft (EN) sämt- licher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförde- rungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaf- ten, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw. durchführen werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.
Die Liste der Fluggesellschaften, mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes unter http://www.lba.de abrufbar.
20. Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten, speichern und übermitteln Ihre personen- bezogene Daten und/oder personenbezogene Daten der Reisenden ausschließlich in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in Übereinstimmung mit dem BDSG und der DSGVO. Sofern Sie und/oder ein Reisender einer weitergehenden Nutzung seiner personenbezogenen Daten nicht aus- drücklich zugestimmt hat, werden diese unsererseits nur zum Zwecke der Erfüllung des Reisevertrages und für sonstige eigene geschäftliche Zwecke von uns genutzt. Sie und/oder ein Reisender kann jederzeit Aus- kunft über die ihn betreffenden, von uns erhobenen, verarbeiteten, ge- speicherten und übermittelten personenbezogenen Daten sowie deren Löschung oder Sperrung verlangen.
21. Schlussbestimmungen
21.1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist der Sitz von uns, Medebach.
21.2. Gerichtsstand ist – sofern Sie und /oder die Reisenden Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemei- nen Gerichtsstand im Inland hat – der Sitz von uns, Medebach.
21.3. Für den Reisevertrag und alle aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem zwischen Ihnen und/oder den Reisenden und uns geschlos- senen Vereinbarungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern die Anwen- dung des Rechts eines anderen Staates, insbesondere des Herkunfts-staates von Ihnen und/oder den Reisenden oder eines anderen Staates nicht zwingend vorgeschrieben ist.
21.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Reisevertra- ges oder Teile derselben unwirksam oder undurchführbar sein oder wer- den, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der anderen Teile der betroffenen Bestimmung, dieser AGB oder des Reisevertrages. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich möglichst nahe kommende Bestimmung ersetzt.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, §§ 195 ff. BGB.
Gültigkeitsdauer: Sommer 2024, Stand November 2023.
Anschrift:
Troll Touristik GmbH
Oberstraße 28-30 D-59964 Medebach
Tel.: +49 (0) 2982 / 9221-0
Internet: www.trolltours.de · eMail: info@trolltours.de
Reservierungsabteilung Island & Färöer Inseln
Tel. +49 (0) 2982 / 9221-50
Reservierungsabteilung Skandinavien & Kreuzfahrten
Tel. +49 (0) 2982 / 9221-40
Reservierungsabteilung Irland, Großbritannien & Kanalinseln
Tel. +49 (0) 2982 / 9221-44
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen uns, Troll Touristik GmbH, als Veranstalter von Pauschalreisen oder als Erbringer ausschließlich einer Unterbringungsleistungen ( z.B. Hotel, sonstige Beherbergung), und Ihnen als derjenigen Person, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages und/oder Vertrages über die Leistungen eines Hotels anbietet, sowie den Reisenden bzw. Gästen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen. Anderslautende Bestimmungen im individuell geschlossenen Pauschalreisevertrag und/oder einen Vertrag über eine sonstige Reisedienstleistung, die nicht nicht Teil eines Pauschalreisevertrag ist gehen diesen AGB vor. Mit Ihrer Reiseanmeldung (vgl. Ziffer 2.) und/oder Buchung bzw. Reservierung ausschließlich einer Unterbringungsleistung (z.B. Hotel) siehe Ziffer 21. erklären Sie, diese AGB zu kennen und zu akzeptieren.
1.2. Mit der persönlichen Anrede (z.B. „Sie“, Ihnen“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen diejenige Person bezeichnet, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages anbietet.
1.3. Mit der Ich-Form (z.B. „wir“, „uns“, „unsererseits“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die Troll Touristik GmbH bezeichnet.
1.4. Reisender im Sinne dieser allgemein Geschäftsbedingung ist, wer aufgrund des Reisevertrages berechtigt ist, die von uns im Rahmen des Reisevertrages zu erbringenden Leistungen in Anspruch zu nehmen.
1.5. Sofern Sie und die Reisenden nicht personenidentisch sind, haften Sie und die Reisenden für die nach dem Reisevertrag geschuldete Gegenleistung gesamtschuldnerisch.
1.6. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen und/oder der Reisenden werden nicht Bestandteil des Reisevertrages und/oder Be- herbergungsvertrages.
1.7. Sofern Sie eine Pauschlareise gebucht haben, wurde Ihnen von uns vor Abschluss der Buchung die gesetzlich vorgesehenen Informationen, insbesondere das Formblatt, zur Verfügung gestellt.
2. Abschluss des Reisevertrages
2.1. Ausschreibungen, Beschreibungen, Preislisten oder -tabellen sowie sonstige Anpreisung oder Bewerbungen von Reiseleistungen unsererseits – auch solche, welche sich auf einen konkreten Zeitraum beziehen und/oder einen konkreten Preis und/oder sonstige Leistungen und Gegenleistungen benennen – stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vielmehr handelt es sich hierbei lediglich um eine Aufforderung an potentielle Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages mit entsprechendem Inhalt gegenüber uns abzugeben.
2.2. Mit Buchung der Reiseleistungen bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages für private Zwecke verbindlich an. Ein von Ihnen gegenüber uns abgegebenes Angebot ist für Sie bindend. Wir sind berechtigt, dieses Angebot binnen angemessener Frist, mindestens jedoch drei Tagen, nach Zugang des Angebots anzunehmen. Angebot und Annahme bedürfen keiner Form.
2.3. Wir übersenden Ihnen und/oder den Reisenden bei oder nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung/Rechnung in Textform. Grundlage von Angebot und Annahme und damit Vertragsinhalt sind ausschließlich der Inhalt der für den Reisezeitraum geltenden aktuellen Hotelbeschreibung von uns und der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung.
2.4. Vermittler (z.B. Reisebüros, Online-Portale) und Dritte, welche mit der Erbringung von Leistungen durch uns beauftragt werden (z.B. Hotels), sind nicht bevollmächtigt oder sonst berechtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt des Reisevertrages, wie er sich aus der für den Reisezeitraum geltenden aktuellen Reisebeschreibung von uns und dem Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung ergibt, abändern, und/oder über die Reisebeschreibung von uns bzw. die in der Reisebestätigung/Rechnung vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch hierzu stehen.
2.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch uns zustande. Sie bedarf, soweit gesetzlich nicht anders geregelt ist, keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermitteln.
2.6. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von uns vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Antritt der Reise erklären.
2.7. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gelten zusätzlich zu den vorstehenden Regelungen folgende Bestimmungen für den Vertragsabschluss:
2.7.1. Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
2.7.2. Ihnen steht zur Korrektur der Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
2.7.3. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
2.7.4. Soweit der Vertragstext von uns gespeichert wird, werden Sie darüber sowie über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
2.7.5. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder eines entsprechenden Button im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages in Form Ihrer Reiseanmeldung verbindlich an.
2.7.6. Ihnen wird der Eingang der Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
2.7.7. Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Reisevertrages. Der Vertrag kommt durch unsere Reisebestätigung zustande, die, soweit gesetzlich nicht anders geregelt ist, keiner besonderen Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermitteln.
2.7.8. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ oder eines entsprechenden Button im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung durch entsprechende unmittelbare Darstellung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung ohne Zwischenmitteilung zustande. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten oder es wird Ihnen bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss von uns eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermittelt. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
3. Leistungen/Preise
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer jeweils maßgeblichen Ausschreibung, sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell verbindlich aufgeführten Sonderwünsche.
3.2. Wir werden Sie im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang über die Reise bzw. Reiseleistungen und deren Bestandteile informieren und Ihnen spätestens zu den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkten die weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erteilen. Insbesondere sind wir verpflichtet, Sie über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu informieren, sofern Ihre Reise bzw. Reiseleistungen eine Beförderung im Luftverkehr einschließt.
3.3. Vollendet ein Kind während der Reise das 2. Lebensjahr, gelten bei der Reiseanmeldung die Bedingungen und Preise für Kinder ab 2 Jahren. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen.
4. Leistungsänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. der Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nach Vertragsschluss zulässig, sofern die Änderung unerheblich ist und wir Sie vor Reisebeginn in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Änderung unterrichten.
4.2. Wir können von Ihnen nach Abschluss des Reisevertrages die Zustimmung zu einer erheblichen Änderung der wesentlichen Eigenschaften einer Reiseleistung (wie z.B. dem Bestimmungsort, dem Transportmittel, Tag und Zeit der Hin- oder Rückreise, der Unterkunft, der Mahlzeiten, der inkludierten Besichtigungen und Ausflüge) oder Ihren für Sie kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag binnen angemessener Frist verlangen, wenn
• aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand heraus die Durchführung der Pauschalreise nur unter Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder Abweichung von besonderen Vorgaben Ihrerseits, die Inhalt des Vertrages geworden sind, möglich ist und
• unser Angebot auf Änderung nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt und
• wir Sie unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich und in vorgehobener Weise über die Änderung und deren Gründe unterrichten. Sofern Sie binnen der von uns bestimmten Frist keine Erklärung abgeben, gilt Ihre Zustimmung zu der von uns angebotenen Änderung
als erteilt.
Wir behalten uns vor, Ihnen zusätzlich neben einer erheblichen Änderung der wesentlichen Eigenschaften einer Reiseleistung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Soweit diese mit geringeren Kosten verbunden sein sollte, werden wir Ihnen den Unterschiedsbetrag erstatten. Sollte die Ersatzreise nicht von wenigstens gleichwertiger Beschaffenheit sein werden wir den Reisepreis in dem Verhältnis herabsetzen, in welchem der Wert der Ersatzreise dem Wert der urprünglich gebuchten Reise steht. Dies gilt bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung entsprechend.
Sofern Sie von dem Reisevertrag zurücktreten, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten. Etwaige darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt.
5. Preisänderungen
5.1. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages durch einseitige Erklärung durch uns nur zulässig, wenn
• die Preiserhöhung 8% des Reisepreises nicht übersteigt und
• sie nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt und
• wir Sie auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Be- rechnung der Preiserhöhung mitteilen und
• sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
• Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
• Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren.
5.2. Wir können von Ihnen nach Abschluss des Reisevertrages die Zustimmung zu einer Preiserhöhung, welche 8% des Reisepreises übersteigt, oder Ihren für Sie kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag binnen angemessener Frist verlangen, wenn unser Angebot auf Preisänderung
• nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt und
• wir Sie unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen und
• sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
• Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen auf- grund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
• Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren.
Sofern Sie binnen der von uns bestimmten Frist keine Erklärung abgeben, gilt Ihre Zustimmung zu der von uns angebotenen Preiserhöhung als erteilt.
Wir behalten uns vor, Ihnen zusätzlich neben einer Preiserhöhung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Soweit diese mit geringeren Kosten verbunden sein sollte, werden wir Ihnen den Unterschiedsbetrag erstatten. Sollte die Ersatzreise nicht von wenigstens gleichwertiger Beschaffenheit sein werden wir den Reisepreis in dem Verhältnis herabsetzen, in welchem der Wert der Ersatzreise dem Wert der urprünglich gebuchten Reise steht.
Sofern Sie von dem Reisevertrag zurücktreten, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten. Etwaige darüber hinausge- hende gesetzliche Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt.
5.3. Sie haben das Recht, eine Senkung des Reisepreises zu verlangen, sofern sich unsere Kosten für die von Ihnen gebuchte Reise nach Ver- tragsschluss und vor Reisebeginn verringern aufgrund einer
• Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund geänderter Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
• Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reise- leistungen, wie Touristenabgaben,Hafen- oder Flughafengebühren.
6. Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Bezahlung
6.1. Ihre Zahlungen sind nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651 r BGB abgesichert. Über die entsprechende Absicherung erhalten Sie mit der Reisebestätigung eine vom Kundengeldabsicherer oder auf dessen Veranlassung ausgestellte Bestätigung nach Art. 252 des EG-BGB (Sicherungsschein) als Nachweis. Ferner werden wir Ihnen Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in gesetzlich vorgeschriebener Weise mitteilen.
6.2. Aufgrund des Reisevertrages sind Sie verpflichtet, die im Rahmen des Reisevertrages vereinbarte Vergütung (Reisepreis) zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7) zu entrichten.
6.3. Die für die Bezahlung der Vergütung zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten (vgl. Ziffer 8) werden Ihnen vor Abgabe Ihres Angebots auf Abschluss des Reisevertrages mitgeteilt, wobei Ihnen immer mindestens eine gängige Zahlungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten zur Verfügung steht.
7. Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Anzahlung, Restzahlung, Fälligkeit, Verzug, Rücktritt wegen Verzug
7.1. Die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung ist sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese bin- nen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung zu leisten. Sie beträgt bei Flugreisen 20% und bei eigener Anreise, Bahn- oder Busanreise 20%, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor wir unsere gesetzlichen Pflichten, wie in Ziffer 6 dargestellt, erfüllt haben.
7.2. Der Differenzbetrag zwischen der geleisteten Anzahlung und der vereinbarten Vergütung (die Restzahlung) ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Reisen mit Havila-Voyages ist die Restzahlung 45 Tage vor Rei- seantritt fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor wir unsere gesetzlichen Pflichten, wie in Ziffer 6 dargestellt, erfüllt haben.
7.3. Bei kurzfristigen Buchungen, welche 30 Tage oder weniger vor Reiseantritt erfolgen, ist die gesamte Vergütung sofort fällig. Sie und/ oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Er- halt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten. Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor wir unsere gesetzlichen Pflichten, wie in Ziffer 6 dargestellt, erfüllt haben.
7.4. Die Gebühren im Falle eines Reiserücktritts (vgl. Ziff. 10) und Bear- beitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziff. 11) werden jeweils sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten.
7.5. Die Prämie für eine eventuell vermittelte Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten.
7.6. Wir sind berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung, mithin also der vollständigen Zahlung von Vorauszahlung und Restzah- lung vor Reisebeginn, die Erbringung der Reiseleistungen zu verweigern.
7.7. Sie kommen mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit in Verzug.
7.8. Sie kommen in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn er nicht spätestens binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Textform Zahlung leistet. Sofern Sie Verbraucher sind, gilt dies nur, wenn Sie in der Rechnung auf diese Rechtsfolge ausdrück- lich hingewiesen wird. Sie kommen ferner in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn Sie die Zahlung verweigern. Die Erklärung der Zahlungsverweigerung kann auch konkludent erfolgen, z.B. durch Nicht- einlösung einer Lastschrift oder durch Rücklastschrift.
7.9. Wir sind berechtigt, für jede nach Verzugseintritt erfolgende Mah- nung eine pauschale Mahngebühr von € 5,-- zu erheben. Es steht Ihnen frei, nachzuweisen, dass uns wesentlich geringere oder gar keine Kos- ten entstanden sind.
7.10. Wenn die Anzahlung, die Restzahlung oder der Reisepreis auch nach Inverzugsetzung oder spätestens bis zum Reiseantritt nicht voll- ständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen (vgl. Ziffern 10.2. bis 10.4.), es sei denn, es liegt bereits zu diesem Zeitpunkt ein Sie zum Rücktritt berechtigender Reise- mangel vor. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.11. Vor Eingang des Geldes werden keine Reiseunterlagen zur Verfügung gestellt.
8. Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Zahlungsarten
Abhängig vom Buchungsweg gelten für die nachfolgend benannten Zahlungsarten die dort benannten Bedingungen:
• Barzahlung: Barzahlung ist möglich, wenn:
• die Buchung in einem lokalen Reisebüro (Ladengeschäft) erfolgt und
• das Reisebüro Barzahlung für Leistungen von uns anbietet und
• Barzahlung für die gewählte Reise von uns angeboten wird.
Die Zahlungen sind spätestens zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7) zu leisten.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Ver- fügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E- Mail-Adresse versandt oder per Post an die bei Buchung hinterlegte Versand-Adresse. Die E-Mail-Adresse oder Post-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
• Überweisung: Überweisung ist möglich, wenn:
• die Buchung im Reisebüro, telefonisch oder online erfolgt und
• zwischen Buchung und Beginn der Beherbergungsleistung min. 2 Wochen liegen und
• Überweisung für die gewählte Reise von uns angeboten wird.
Der Zahlungsempfänger, an den Sie die Zahlungen bis spätestens zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7) zu leisten haben, wird im Rahmen der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Ver- fügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E- Mail-Adresse versandt oder per Post an die bei Buchung hinterlegte Versand-Adresse. Die E-Mail-Adresse oder Post-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
• SEPA-Lastschrift: SEPA-Lastschrift ist möglich, wenn:
• die Buchung im Reisebüro, telefonisch oder online erfolgt und
• SEPA-Lastschrift für die gewählte Reise von uns angeboten wird. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift wird eine verkürzte Prenotifikation- Frist von 2 Tagen für diese SEPA-Lastschriftmandate vereinbart. Über den Lastschrifteinzug wird der Kunde mit der Buchungsbestätigung informiert.
Der Einzug der SEPA-Lastschrift erfolgt zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7). Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Konto mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht mög- lich sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten zu erheben.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Ver- fügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E- Mail-Adresse versandt oder per Post an die bei Buchung hinterlegte Versand-Adresse. Die E-Mail-Adresse oder Post-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Ver- fügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E- Mail-Adresse versandt oder per Post an die bei Buchung hinterlegte Versand-Adresse. Die E-Mail-Adresse oder Post-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
9. Aufrechnung
Sie und/oder der Gast sind zur Aufrechnung gegenüber uns nur mit gegenüber uns bestehenden, von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
10. Rücktritt durch den Reisegast
10.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt in Textform erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Ein- gang der Rücktrittserklärung bei uns.
10.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir eine angemesene Entschädigung verlangen. Diese berechnet sich aus dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen und dessen, was wir durch etwaige ander- weitige Verwendung der Reiseleistungen erworben haben. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass uns tatsächlich ein geringerer Schaden entsanden ist.
10.3. Zur Vereinfachung haben wir unseren Entschädigungsanspruch
–den wir auf Verlangen weiter begründen - unter Berücksichtigung der zu erwartenden Erparnis von Aufwendungen und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Abhän- gigkeit von dem verbleibenden Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn wie folgt pauschaliert:
• Bei Flugreisen, Hotelaufenthalt, Rundreisen, Fly & Drive + Mietwagen: Im Falle des Eingangs der Rücktrittserklärung
• bis 30 Tage vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsan- spruch 20% des Reisepreises,
• ab dem 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn beträgt der Ent- schädigungsanspruch 25% des Reisepreises,
• ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn beträgt der Ent- schädigungsanspruch 40% des Reisepreises,
• ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschä- digungsanspruch 50% des Reisepreises,
• ab dem 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädi- gungsanspruch 70% des Reisepreises,
• am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen beträgt der Ent- schädigungsanspruch 90% des Reisepreises.
• Bei NUR-Flug, Kreuzfahrten, Ferienhäusern & Appartements: Im Falle des Eingangs der Rücktrittserklärung
• bis 60 Tage vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsan- spruch 20% des Reisepreises,
• ab dem 59. Tag bis 45. Tag vor Reisebeginn beträgt der Ent- schädigungsanspruch 25% des Reisepreises,
• ab dem 44. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn beträgt der Ent- schädigungsanspruch 40% des Reisepreises,
• ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn beträgt der Ent- schädigungsanspruch 60% des Reisepreises,
• ab 14. Tage vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsan- spruch 90% des Reisepreises.
• Bei Reisen mit Havila-Voyages:
Im Falle des Eingangs der Rücktrittserklärung
• bis 60 Tage vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsan- spruch 30 % des Reisepreises
• ab dem 59.Tag bis 40.Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschä- digungsanspruch 50% des Reisepreises
• ab dem 39.Tag bis 21.Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschä- digungsanspruch 75% des Reisepreises
• ab 20 Tage vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 90% des Reisepreises
Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass uns tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
10.4. Unser Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn am Bestim- mungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außerge- wöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Von dem Vorliegen von unvermeidbaren und außerge- wöhnlichen Umständen ist auszugehen, wenn diese nicht der Kontrolle derjenigen Partei unterliegen, die sich auf diese beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
10.5. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben.
11. Umbuchungen, Vertragsübertragungen
11.1. Umbuchung:
Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir bei Flug- sowie Auto- und Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt € 50,- je Person, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt € 50,- je Wohnung, bei Zubuchung weiterer Mitreisender in Ferienwohnungen € 50 je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen bis 91 Tage vor Reiseantritt € 60. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Eine Umbuchung von einer Fest- buchung auf eine Vorausbuchung ist nicht möglich.
11.2. Vertragsübertragung:
Sie können mittels Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die uns bis 7 Tage vor Reisebeginn zugeht, danach nur, wenn die Erklärung binnen angemessener Frist vor Reisebeginn erfolgt, verlangen, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehen- den Mehrkosten in Höhe von € 50,- je Person, bei Ferienwohnungen je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen € 45,- je Person zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Rei- sepreis. Bei Linienflügen, auf die im Katalog hingewiesen wird, erheben wir für Änderungen/Stornierungen € 100,-- pro ausgestelltem Ticket. Änderungen sind nur auf Anfrage möglich, da es sich um vermittelte Flugleistungen handelt. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
12. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
12.1. Sofern wir bei einer Reiseauschreibung, spätestens bevor Sie eine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung abgeben, auf eine Mindestteilnehmerzahl und eine Frist bis zu der unser Rücktritt möglich ist hinweisen, können wir, soweit sich weniger Personen für diese Reise angemeldet haben, binnen der Ihnen mitgeteilten Frist, die Vertragsgegenstand geworden ist, vor Reiseanttritt, vom Reisevertrag zurücktreten. Folgende Fristen dürfen nicht unterschritten werden:
• bei Reisen mit einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen bis 20 Tage vor Reisebeginn,
• bei Reisen mit einer Reisedauer von 2 bis 6 Tagen bis 7 Tage vor Reisebeginn,
• bei Reisen mit einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen bis 48 Stun- den vor Reisebeginn.
12.2. Sind wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrages gehindert, können durch unverzüg- lich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund erfolgende Erklärung von dem Reisevertrag zurücktreten.
Solche Umstände liegen auch vor, wenn wir vor Reisebeginn Kenntnis erlangen von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Grün- den, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen.
12.3. Treten wir nach den Bestimmungen dieser Ziffer 12 vom Rei- severtrag zurück, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten.
13. Haftung des Reiseveranstalters
13.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Verschaffung einer Pauschalreise frei von Reise- mängeln. Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die ver- einbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln,
• wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten
• wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaf- fenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann, und
• wenn wir die Reiseleistungen nicht oder nicht mit unangemessener
Verspätung verschaffen.
13.2. Unsere vertragliche Haftung für solche Schäden, die nicht Körper- schäden sind und nicht schuldhaft von uns herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
13.3. Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungserbringer herbeigeführt wurde und es sich nicht um eine Ver- letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
13.4. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schaden- ersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer nur unter bestimm- ten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen lassen bzw. aus-
schließen oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs von bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen abhängig machen, gelten diese Voraussetzungen oder Beschränkungen auch zu unseren Gunsten.
13.5. Sie müssen sich auf etwaige Schadenersatzansprüche oder Min- derungsansprüche uns gegenüber dasjenige anrechnen lassen, was Sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Minderungserstattung erhalten haben nach Maßgabe
• internationaler Übereinkünfte oder
• auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften oder
• nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte bei Nicht- beförderung, Annulierung oder großer Verspätung) oder
• nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 (Fahrgastrechte im Eisen- bahnverkehr) oder
• nach der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 (Unfallhaftung der Beförderer von Reisenden auf See) oder
• nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 (Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) oder
• nach der Verordnung (EG) Nr. 181/2011 (Fahrgastrechte im Kraft- omnibusverkehr).
13.6. Wir haften nicht für Reiseleistungen, welche nicht Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reisevertrages sind, wie z.B. von Ihnen vor Ort mit Drittanbietern geschlossene Verträge über touristische Leistungen (z.B. Ausflüge).
14. Mängelanzeige
Sie bzw. die Reisenden sind dazu verpflichtet, uns einen etwaig auftre- tenden Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die von uns bezeichnete Stelle. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrer Reisebestätigung. Sofern Sie uns entgegen dieser Ziffer einen etwaigen Reisemangel schuldhaft nicht unverzüglich anzeigen und wir daher Ihrer Beschwerde nicht abhelfen konnten, haben Sie keinen An-
spruch auf Minderung oder Schadenersatz uns gegenüber.
15. Verjährung
15.1. Vertragliche Ansprüche, sowie sonstige Ansprüche, welche nicht Schadensersatzansprüche sind, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, verjähren in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach en- den sollte oder an dem Sie und/oder die Reisenden von dem Schaden Kenntnis erlangt haben bzw. hätten erlangen müssen. Der spätere Zeit- punkt ist maßgeblich. Zwingende gesetzliche Hemmungstatbestände bleiben unberührt.
15.2. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Scha- denersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer einer kürzeren oder zwingend einer längeren Verjährungsfrist unterwerfen, so gilt diese Verjährungsfrist auch für Ihre Schadenersatzansprüche uns gegenüber betreffend dieser Reiseleistungen.
16. Beschwerdeverfahren und Online-Streitbeilegung
Sofern Sie mit der Erbringung der Vertragsleistungen nicht zufrieden sind können Sie sich an unseren Kundenservice wenden. Sie erreichen
diesen unter:
Troll Touristik GmbH
Oberstraße 28-30
D-59964 Medebach
Wir nehmen nicht an dem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbei- legung teil. Gleichwohl sind wir gesetzlich vepflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass derartige Verfahren geführt werden bei: Allgemeine Verbraucher- schlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. , Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, Tel. 07851/7957940, Fax 07851/7957941, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
17. Pass-, Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
Sie werden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestim- mungslandes, sowie die ungefähren Fristen der Erlangung von Visas so- wie gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Soweit mit Ihnen nicht ausdrücklich vereinbart, sind für die Einhaltung dieser Pass- und Visumserfordernisse sowie der gesundheitspolizeilichen Formalitäten und aller weiteren für die Durchführung der Reise geltenden gesetz- lichen Vorschriften die Reisenden selbst verantwortlich. Für eine etwaige Verletzung solcher Vorschriften und deren Folgen haften wir nicht.
18. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Ver- sicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod, Die Kosten dieser Versicherung sind im Reisepreis nicht ein- geschlossen. Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Informieren Sie sich bitte näher durch die Anzeigen in unseren Katalogen oder im Reisebüro. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.
19. Ausführende Fluggesellschaft
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft (EN) sämt- licher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförde- rungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaf- ten, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw. durchführen werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.
Die Liste der Fluggesellschaften, mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes unter http://www.lba.de abrufbar.
20. Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten, speichern und übermitteln Ihre personen- bezogene Daten und/oder personenbezogene Daten der Reisenden ausschließlich in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in Übereinstimmung mit dem BDSG und der DSGVO. Sofern Sie und/oder ein Reisender einer weitergehenden Nutzung seiner personenbezogenen Daten nicht aus- drücklich zugestimmt hat, werden diese unsererseits nur zum Zwecke der Erfüllung des Reisevertrages und für sonstige eigene geschäftliche Zwecke von uns genutzt. Sie und/oder ein Reisender kann jederzeit Aus- kunft über die ihn betreffenden, von uns erhobenen, verarbeiteten, ge- speicherten und übermittelten personenbezogenen Daten sowie deren Löschung oder Sperrung verlangen.
21. Schlussbestimmungen
21.1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist der Sitz von uns, Medebach.
21.2. Gerichtsstand ist – sofern Sie und /oder die Reisenden Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemei- nen Gerichtsstand im Inland hat – der Sitz von uns, Medebach.
21.3. Für den Reisevertrag und alle aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem zwischen Ihnen und/oder den Reisenden und uns geschlos- senen Vereinbarungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern die Anwen- dung des Rechts eines anderen Staates, insbesondere des Herkunfts-staates von Ihnen und/oder den Reisenden oder eines anderen Staates nicht zwingend vorgeschrieben ist.
21.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Reisevertra- ges oder Teile derselben unwirksam oder undurchführbar sein oder wer- den, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der anderen Teile der betroffenen Bestimmung, dieser AGB oder des Reisevertrages. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich möglichst nahe kommende Bestimmung ersetzt.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, §§ 195 ff. BGB.
Gültigkeitsdauer: Sommer 2024, Stand November 2023.
Anschrift:
Troll Touristik GmbH
Oberstraße 28-30 D-59964 Medebach
Tel.: +49 (0) 2982 / 9221-0
Internet: www.trolltours.de · eMail: info@trolltours.de
Reservierungsabteilung Island & Färöer Inseln
Tel. +49 (0) 2982 / 9221-50
Reservierungsabteilung Skandinavien & Kreuzfahrten
Tel. +49 (0) 2982 / 9221-40
Reservierungsabteilung Irland, Großbritannien & Kanalinseln
Tel. +49 (0) 2982 / 9221-44