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Nutzungsvertrag zum Download
1. VERTRAGSGEGENSTAND Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von axolot –einem elektronischen Reservierungs- und Vertriebssystems des AER für dar inenthaltene ausgewählte Reisen von diversen Reiseveranstaltern. Der technische Betrieb bzw. die Programmierung von axoloterfolgt durch die Viator Group GmbH (Viator) im Auftrag von AER. 2. PFLICHTEN UND RECHTE AER 2.1 AER stellt den Zugang zur Nutzung des AER Systems über das Internet bereit. 2.2 AER gewährt dem Nutzer Zugang zu axolot durch zur Verfügung stellung der Zugangsdaten sowie URL. Sofern der Nutzer eine Agenturnummer bei der AERTiCKET Conso GmbH(nachfolgend AERTiCKET) besitzt,besteht ein Zugang zu axolot zusätzlich über die AERTiCKET-Plattform „Cockpit“. 2.3AERschuldet die Übertragung der jeweiligen Veranstalter daten sowie die Nutzungsmöglichkeit a-xolot, nicht jedoch die inhaltliche Richtigkeit und Genauigkeit dieser übermittelten Daten. Ein Recht des Nutzers darauf, dass bestimmte Reiseveranstalter oder Angebote über axolot zur Verfügung stehen, wird hierdurch nicht begründet. 2.4 AERbehält sich das Recht vor, axolot durch Erweiterungen, Verbesserungen oder Einschränkungen zu verändern, soweit darin keine Verringerung der vertraglichen Leistungen liegt. Ebenso ist AER berechtigt, die Sicherheitsanforderungen sowie die Mindestanforderungen für die Nutzung von axolot dem jeweiligen Stand der Technik anzupassen und diese Anpassungen dem Nutzer rechtzeitig mitzuteilen. 3. OBLIEGENHEITEN DES NUTZERS 3.1 Der Nutzer benötigt für die Buchung der in axolot gelisteten Reisen grundsätzlich keine expliziten Agenturverträgen mit den Veranstaltern; mit der Buchung werden die Agenturbedingungen der jeweiligen Veranstalter anerkannt.Die jeweiligen Agenturbedingungen befinden sich unter dem Punkt „Infos zum Reiseveranstalter“. 3.2 Der Nutzer ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten, bestehend aus seinem individuellen Usernamen und Passwort, die ihm Zugriff auf axolot ermöglichen, verantwortlich. Er verpflichtet sich, Benutzerkennung und Passwort so aufzubewahren, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf diese Daten haben, um auf diese Weise einen Missbrauch des Zugangs durch unbefugte Dritte auszuschließen. 4. NUTZUNGSRECHTE 4.1 Der Nutzer erhält das nicht ausschließliche, auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht, auf axolot nur für eigene interne Geschäftszwecke über das Internet zuzugreifen. Darüber hinausgehende Rechte erhält der Nutzer nicht, insbesondere darf er keine Unterlizenzen erteilen. Eine Überlassung von axolot erfolgt nicht. 4.2 Der Nutzer ist nicht berechtigt, axolot über die nach Maßgabe dieses Vertrag eserlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Nutzer nicht gestattet, axolot oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder ander-weitig zugänglich zu machen 5. MISSBRÄUCHLICHE NUTZUNG DES AERSYSTEMS 5.1 Der Nutzer verpflichtet sich, jedwede missbräuchliche Nutzung von axolotzu unterlassen. Eine solche missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, -wenn Reservierungen spekulativ oder in Erwartung künftiger Buchungen vorgenommen werden; wenn unautorisiert Daten aus axolot an Dritte weitergegeben werden; -wenn Drittsoftware zur automatischen Bearbeitung von axolot ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AER eingesetzt wird. 6. BETRIEBSBEREITSCHAFT UND VERFÜGBARKEIT 6.1 axolot ist mindestenstäglich von 08:00 –20:00 Uhr verfügbar. Ausgenommen sind hiervon geplante Stillstand zeiten, z. B. durch Wartungsarbeiten, die nach Ankündigung durchgeführt werden und maxi-mal24 Stunden betragen können. 6.2 AER garantiert eine technische Erreichbarkeit und Datenübermittlung von axolot an die Schnittstelle im Zeitraum von 08:00 –20:00 Uhr von 98% pro laufenden Kalendermonat. Für die Bemessung der Zeit der Verfügbarkeit bleiben jedoch unberücksichtigt: -angemessener Zeitraum zur Störungsbeseitigung; -geplante und dem Nutzer mitgeteilte Stillstand zeiten von axolot oder der Schnittstelle während derer Wartungsarbeiten, Änderungen an den Datenverarbeitungsanlagen oder deren Software; -Zeiten, in denen die Hardware oder Internetverbindung des Reiseveranstalters oder Nutzers aus Gründen gestört ist, die nicht von AER oder Viator zu vertreten sind; -Störungen, die auf Fehlern des Datenübertragungsnetzes oder der Datenübertragungsunterneh-mensberuhen. 6.3 AER steht eine angemessene Zeit zur Störungsbeseitigung zur Verfügung. AER wird den Nutzer bezüglich der Art und des Umfangs der Störung in Textform informieren. 6.4 Wird die gewährleistete Verfügbarkeit pro Kalendermonat unterschritten, hat der Nutzer Anspruch auf Ermäßigung des Entgelts für den betreffenden Monat im Verhältnis zur tatsächlichen Verfügbarkeit. Diese Ermäßigung erfolgt in Form einer Gutschrift, die bei der folgenden Abrechnung verrechnet wer-den kann. 7. ENTGELTE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 7.1 Der Nutzer zahlt an AER für die Nutzung des AER Systems ein monatliches Entgelt in Höhe von 19.-€ netto. 7.2 Auf alle Entgelte ist die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer zu zahlen. 7.3 Die vom Nutzer zu entrichtenden Entgelte sind jährlich im Voraus nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig und sind per SEPA-Lastschrift zu zahlen. 7.4 Für Mitglieder des AER –Arbeitsgemeinschaft Europäischer Reiseunternehmen e.V. (AER e.V.) fällt kein Nutzungsentgelt für axolot an; gleiches gilt für Nutzer, die über die paxlounge von paxconnect, myJACK von Bewotec, Cockpit von AERTICKET, Viator Workspace, BOSYS, axolot nutzen. 8. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG 8.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Dauer und beginnt mit Vertragsschluss. 8.2 Der Vertrag kann jederzeit, erstmals jedoch nach Ablauf von 12 Monaten unter Einhaltung der Textform gekündigt werden. 8.3 Das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Frist zu kündigen, bleibt unberührt. Der Nutzer kann den Vertrag derart kündigen, insbesondere bei einer unterjährigen Erhöhung des Nutzungsentgeltes. AER kann den Vertrag derart kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Nutzer strotz zweifacher Mahnung. 9. RECHTSÜBERGANG, ABTRETUNG AER behält sich das Recht vor, den Vertrag auf eine andere Konzerngesellschaft der AER Kooperation AG zu übertragen, ohne dass dies die Wirksamkeit des Vertrages als solches berührt. Die Kon-zerngesellschaft tritt vollumfänglich in die Rechte und Pflichten dieses Vertrages ein. Der Nutzer wird hierüber in Textform in Kenntnis gesetzt.Gleiches gilt für eine eventuelle Abtretung der Rechte aus dem Nutzervertrag an Dritte. Der Nutzer ist nicht berechtigt, seine Rechte AER gegenüber an Dritte abzutreten. 10. HAFTUNG 10.1 Schadensersatzansprüche des Nutzers, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, ins-besondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und/oder aus unerlaubter Handlung, gegen AER, deren gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen, sind ausge-schlossen, es sei denn AER, deren gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. 10.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung von AER auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht in die-sem Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzerregelmäßig vertraut und vertrauen darf. 10.3 Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der ausdrücklichen Vereinbarung einer Garantie.Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzersist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 10.4 Die Haftung von AER ist ausgeschlossen, -wenn der Nutzer die technischen Anforderungen nicht einhält; -wenn der Nutzer aufgetretene Störungen nicht unverzüglich an AER meldet; -für die Richtigkeit, Verfügbarkeit und Genauigkeit der über axolotübermittelten Daten der Reiseveranstalter so wie die Weiterübermittlung von Daten durch den Reiseveranstalter an Systeme Dritter; -für die Erfüllung der über das AER System getätigten Vertragsabschlüsse zwischen Reiseveranstalter und Nutzer bzw. Reisenden; -für Schäden, die dem Nutzer aufgrund Nichtbeachtung seiner Obliegenheiten gemäß Ziffer entstehen; -wenn axolot über Software-Systeme oder Webseiten Dritter (wie beispielsweise paxlounge von paxconnect oder Cockpit von AERTiCKET Conso GmbH oder myJACK von Bewotec oder Viator Workspace von Viator Group GmbH oder die Applikationen von BOSYS)genutzt wird. 11. HÖHERE GEWALT 11.1 AER ist von der Verpflichtung zur Leistung befreit, sofern die Erfüllung durch einen nicht von AER zu vertretenden Grund verzögert oder behindert wird, einschließlich höhere Gewalt, Handlungen von Feinden, Krieg, Aufruhr, Feuer, Überschwemmungen, Explosionen, Arbeitskampf oder Streik, Behörden -oder Regierungsmaßnahmen, Unterbrechung der Stromversorgung oder der Datenfernübertragung oder Störungen des Datenübertragungsnetzes und dessen Einrichtungen. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich AER in Verzug befindet. Die Parteien sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. 11.2 Ist die Behinderung aufgrund höherer Gewalt nicht nur von vorübergehender Dauer, sind beide Parteien zum Rücktritt oder zur außerordentlichen Kündigung bezüglich der von der Behinderung betroffenen Leistung berechtigt. 12. FIRMENZEICHEN Dem Nutzer ist bekannt, dass verschiedeneBezeichnungen der AER Kooperation AG und deren Konzerngesellschaften, insbesondere das Produkt axolot, markenrechtlich geschützt sind. Er wird jede unberechtigte Verwendung von Marken-, Firmen-und Produktbezeichnungen unterlassen. 13. DATENSCHUTZ UND VERPFLICHTUNG DES NUTZERS 13.1 Pflichten AER 13.1.1 AER als Verantwortlicher (a) AER wird als Verantwortlicher i.S.d. DSGVO für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, insbesondere die Kontaktdaten des Nutzers, die einschlägigen datenschutzrechtlichen und IT-sicherheitsrechtlichen Vorschriften beachten und einhalten. (b) Mit der Nutzung von axolot erklärt sich der Nutzer einverstanden, dass zur Erbringung der vereinbarten Leistung die in axolot übermittelten personenbezogenen Daten in einem Datensatz gespeichert werden, für den AER Verantwortlicher i.S. der DSGVO ist. Der Nutzer weist die Betroffenen hierauf –soweit erforderlich –in geeigneter Weise hin. Betroffene können ihre Rechte in diesem Fall direkt bei AER postalisch oder unter der E-Mail-Adresse datenschutz@aer.coopgeltend machen. AER verarbeitet personenbezogenen Daten, die axolotzuord-enbar sind, wie folgt: (i) AER verarbeitet die übertragenen personenbezogenen Daten nur dann, wenn es keinen Grund zu der Annahme gibt, dass diese Daten unrechtmäßig übermittelt wurden; oder (ii) AER verarbeitet die übermittelten Daten zur Durchführung des Vertrages. AER verarbeitet die über-tragenen Daten nur dann zu weiteren eigenen Zwecken, wenn dies durch Gesetze oder Verordnungen ausdrücklich gestattet ist. 13.1.2 AER als Auftragsverarbeiter des Nutzers Soweit AER personenbezogene Daten in axolot im Auftrag des Nutzers verarbeitet, vereinbaren die Parteien diesbezüglich Näheres in einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung(Anlage). 13.2 Pflichten des Nutzers 13.2.1 Der Nutzer ist für die Einhaltung der für ihn geltenden datenschutzrechtlichen und IT-sicherheitsrechtlichen Vorschriften verantwortlich. 13.2.2 Der Nutzer hat sicherzustellen, dass er alle erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen seiner Kunden einholt, um eine ordnungsgemäße Verarbeitung der von ihm in die von AER zur Verfügung gestellten Produkte übertragenen personenbezogenen Daten einschließlich von Zahlungsinformationen wie Kreditkartendaten durch AER und seinen verbundenen Unternehmen zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu ermöglichen. 13.2.3 Sollte der Nutzer besondere Kategorien von personenbezogenen Daten, insbesondere ethnische Herkunft, Gesundheitsdaten, sexuellen Orientierung, etc. i.S. der DSGVO bei seinen Kunden er-heben, so hat der Nutzer die ausdrückliche schriftliche Einwilligung der betroffenen Person einzuholen und zu dokumentieren. Der Nutzer ist verpflichtet, AER hierüber zu informieren und hat AER unverzüglich über jegliche Änderungen zu benachrichtigen. 13.2.4 Der Nutzer stimmt zu und verpflichtet sich, die über axolot zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit diesem Vertrag zu nutzen und nicht zum Nachteil von AER, der AER Kooperation AG und deren Konzerngesellschaften der Viator Group GmbH, einem Reiseveranstalter oder anderen Nutzern. 13.3 Nutzung der Kontaktdaten des Nutzers AER verarbeitet die bei der Bestellung von axolot angegebenen Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) des Nutzers im Rahmen des berechtigten Interesses zur Abwicklung der abgeschlossenen Vertragsbeziehung und nutzt diese zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung ein-schließlich der Übermittlung Angeboten anderer AER-Konzern gesellschaften. Der Nutzer kann dieser Verarbeitung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber AER(datenschutz@aer.coop) widersprechen. 14. DATENNUTZUNG Der Nutzer willigt ein, dass AER oder anderer AER-Konzern gesellschaften Daten aus der Nutzung von axolot, welche auch direkte oder indirekte Angaben zur Identität des Nutzers enthalten können, in Marketing-, Buchungs- und Verkaufsdaten verwenden. Der Nutzer kann gegenüber AER jederzeit seine Einwilligung in Textform widerrufen.Soweit AER Namens und im Auftrag des Nutzers Mailings mit den von diesen zur Verfügung gestellten Kundendaten der Nutzer durchführt, dürfen diese nur für diesen Zweck verwendet werden; eine anderweitige Nutzung dieser Kundendaten erfolgt nicht. AER behält sich das Recht vor, zur Durchführung solcher Mailing Aktionen sich Dritter unter Beachtung der Vorgaben der DSGVO zu bedienen. 15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN, RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND 15.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für jede Änderung dieser Textformklausel. 15.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die Parteien sind für diesen Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. 15.3 Diese Vertragsbedingungen können von AER geändert werden, soweit hierdurch nicht Regelungen über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, insbesondere die Laufzeit einschließlich der Kündigungsregelungen betroffen sind. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen vorgenommen werden, soweit vorhandene Regelungen von nach Vertragsschluss erfolgten Änderungen einschlägiger Gesetze und Verordnungen sowie Änderungen der Rechtsprechung betroffen sind und hierdurch eine Regelungslücke entsteht. 15.4 Änderungen dieser Vertragsbedingungen gemäß Ziffer 15.3 teilt AER dem Nutzerin Textform mit. Sie gelten als vereinbart, wenn nicht der Nutzerbinnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird AER den Nutzerin der Änderungsmitteilung nochmals ausdrücklich hinweisen.Widerspricht der Nutzerden Änderungen, behält sich AER vor, diese Vereinbarung ordentlich zu kündigen. 15.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). AER ist berechtigt, auch vor jedem anderen zuständigen Gericht Klage erheben.
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